Allgemeine
Geschäftsbedingungen


 

1. Vertragsabschluss

Unser Angebot erfolgt stets zu den im Folgenden ausgeführten Bedingungen. Diese Bedingungen gelten stets auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht direkt darauf Bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unbeachtlich und finden keine Anwendung. Die Bestellung ist für den Besteller verbindlich. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung binnen 10 Tagen nach Abgabe abzulehnen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bestellung für uns verbindlich. Erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns, so sind die darin enthaltenen Angaben über Art, Maß und Qualität der Ware verbindlich. Abweichungen müssen vom Besteller innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, gehen Falschlieferungen zu Lasten des Bestellers, eine Haftung unsererseits scheidet aus. Bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen gehen Risiken etwaiger Übermittlungsfehler zu Lasten des Bestellers.

 

2. Vertragsinhalt

Alle Vertragsänderungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind schriftlich festzulegen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preise

Die vereinbarten Preise gelten ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Werden Zusatz- oder Nebenleistungen vereinbart, so werden diese zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Ergeben sich nach dem Vertragsschluss erhöhte Bezugspreise durch erhöhte Mehrbelastung, so sind wir zur angemessenen Preisänderung berechtigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 Prozent, kann der Besteller binnen Wochenfrist nach Bekanntgabe der Preisänderung vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Zahlung

Ein vertraglich vereinbartes Zahlungsziel gilt als fest vereinbart. Fehlt ein solches, so ist der Kaufpreis bei Lieferung sofort fällig. Anstelle von Bargeld übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller uns entstehenden Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen. Verursacht der Besteller eine Lieferverzögerung, so werden die Zahlungen zum Datum der Lieferbereitschaft fällig. Die Verwahrung der bestellten Waren erfolgt in diesem Falle auf alleinige Gefahr und Kosten des Bestellers. Der Besteller kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Alle Zahlungen sind ausschließlich direkt an uns zu leisten, unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

5. Lieferung 

 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschland bei einem Warenwert von über 1.500,-- € und einer Entfernung von nicht mehr als 200 km ab Firmensitz frei Lieferadresse des Bestellers. Bei Lieferungen ins Ausland sind die Transportkosten vom Besteller zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Risiko des Transports zur Lieferanschrift des Bestellers geht zu unseren Lasten. Etwaige Verzögerungen der Abnahme der Bestellung oder deren Umleitung an einen anderen Ort gehen auf Kosten, Risiko und zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungsverzug haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Besteller ist berechtigt, eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zur Lieferung zu setzen, wenn wir mit der Auslieferung mehr als eine Woche in Verzug sind. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Fixtermine bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung im Vertrag.

Schadensersatz, auch aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, insbesondere der Ersatz sogenannter mittelbarer oder

Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

6. Rücktrittsvorbehalt

Unsere Verpflichtung zur Lieferung setzt die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die diese Voraussetzung in Frage stellen oder werden uns solche Umstände erst nachträglich bekannt, so sind wir in Abänderung vereinbarter Zahlungsbedingungen berechtigt, Anzahlung, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Als Umstände dieser Art gelten insbesondere: Zahlungsverzug und -einstellung, Antrag auf Eröffnung von Vergleichs- oder Konkursverfahren, Sicherungsübereignung von Um-laufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank oder Kreditinstitute. Wir sind berechtigt, den Besteller mit den uns durch den Rücktritt entstehenden Ausfällen zu belasten.

 

7. Gewährleistung - Mängelrüge

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Abnahme unverzüglich gewissenhaft zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Abschluss der Prüfung der Ware schriftlich zu erheben und zu begründen. Ist die Mängelrüge nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware beim Besteller mit eingehender schriftlicher Begründung zur Post gegeben, gilt die Ware jedenfalls als genehmigt. Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrübertragung ist auch die Geltendmachung versteckter Mängel ausgeschlossen. Sofern die Mängel darauf beruhen, dass vom Besteller falsche Angaben über die Maße gemacht worden sind oder in der Auftragsbestätigung erkennbar falsche Maßangaben enthalten waren und dies nicht vom Besteller durch umgehende Mitteilung korrigiert wurde, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bagatellschäden (kleine Kratzer, Punkte, Druckstellen) berechtigen keinen Mängelanspruch. Bei unseren Erzeugnissen, insbesondere denen aus den Materialien Corian®, etc. (Mineralwerkstoff) und allen anderen von uns hergestellten Artikeln berechtigen handelsübliche Toleranzen in Ausfall, Farbe, Gewicht usw. oder geringfügige Abweichungen gegenüber Angaben in unseren Drucksachen nicht zur Beanstandung der Lieferung. Eine Garantie für Farbbeständigkeit wird von uns nicht übernommen. Im Übrigen gelten für Toleranzen, soweit vorhanden, DIN-Normen oder unsere Werknormen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen, ist der Besteller berechtigt, eine verhältnismäßige Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bei leicht behebbaren Mängeln steht auch uns das Recht zu, den Besteller auf Vergütung der von ihm selbst durchzuführenden Nachbesserungsarbeiten zu verweisen. Unsere Inanspruchnahme auf Schadenersatz für mangelhafte Lieferung, für entgangenen Gewinn, für jede Art mittelbaren Schadens, sowie für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung.

Ein Sachmangel und somit jegliche Gewährleistungsansprüche sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Mangelhaftigkeit der Kaufsache auf einer unsachgemäßen Handhabung durch den Käufer oder anderen Personen nach Erhalt der Kaufsache beruht.

Auch der nicht ordnungsgemäße oder mit Hilfsmitteln (z. B. Klebeband etc.) erfolgte Einbau oder eine sonstige mechanische, nicht vorgesehene Einwirkung (Umbiegen, Bearbeiten, Veränderung der ursprünglichen Konstruktion, Entfernen von Konstruktionsteilen etc.) durch den Käufer oder anderen Personen nach Erhalt der Kaufsache, schließen einen Sachmangel der Kaufsache aus, sofern dieser auf einer solchen Behandlung beruht.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:

 

9. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, endet, unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.

 

10. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verarbeitet, nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

 

11. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar anteilig, auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe des dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen

Kaufpreisforderung zu. Hat ein Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

 

12. Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Er ist berechtigt, die Forderung so lange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, sobald der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt, oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Verkäufer kann in diesem Fall verlangen, dass er ihm die Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderung durch seinen Beauftragten anhand der Buchhaltung des Käufers gestattet. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind zur Überweisung gesondert aufzuheben.

 

13. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Verkäufer nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu. Der Verkäufer gibt schon jetzt voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.

 

14. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sowie Factoring sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.

 

15. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren, auch soweit sie verarbeitet sind, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übergeben.

 

16. Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware auch durch deren freihändigen Verkauf befriedigen.

 

17. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe von dessen Forderungen ab.

 

18. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist.

 

19. Schutzrechte und Formen

Der Besteller erkennt etwaige uns im Zusammenhang mit den gelieferten Waren zustehenden gewerblichen Schutzrechte und verspricht, diese zu beachten und gegen Verletzung durch Dritte zu verteidigen. Außerdem übernimmt er die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Artikeln, die auf seine Veranlassung gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen und stellt uns vor allen entgegenstehenden Ansprüchen frei. Die Weitergabe von unseren Zeichnungen, Entwürfen und Mustern sowie sonstigen Vorlagen an Dritte ist nicht gestattet.

 

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wallenhorst. Gerichtsstand ist Osnabrück. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks. Wir sind berechtigt, am ausländischen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

21. Änderung und Teilwirksamkeit

Änderungen oder Einschränkungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und des Abschlusses im Ganzen. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg beinhalten, zu ersetzen. Derartige Ersatzregelungen werden für beide Teile verbindlich.


Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.


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